Lösungen



IFRS-Rechnungslegung
(International Financial Reporting Standards)




Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, den Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen.

Auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen können mit befreiender Wirkung auf freiwilliger Basis einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen. Darüber hinaus können Unternehmen, ungeachtet einer Kapitalmarktorientierung, einen nach IFRS erstellten Einzelabschluss offenlegen.

Ein Abschluss nach IFRS bietet gesteigerte internationale Vergleichbarkeit: Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen zu Kunden und Lieferanten im Ausland schaffen durch eine Rechnungslegung und Konzern- bzw. Jahresabschlusserstellung nach IFRS eine bessere Vergleichsbasis zu ihren Geschäftspartnern. Darüber hinaus kann die Erstellung des Konzernabschlusses in einer international ausgerichteten Unternehmensgruppe durch die einheitliche IFRS-Anwendung vereinfacht werden. Auch bei Unternehmenstransaktionen mit internationalem Hintergrund können die IFRS maßgeblich sein. Ferner eröffnen sich neue Finanzierungsquellen: Internationale Risikokapitalgeber und Investmentbanken verlangen in zunehmenden Maße Jahres- bzw. Konzernabschlüsse auf Grundlage der IFRS zur Beurteilung ihrer Investitionsvorhaben.


Was wir für Sie tun können


Wir von Grau Grimm Partner unterstützen Sie im Bereich der internationalen Rechnungslegung in unterschiedlichen Situationen. So beraten wir Sie bei der Umstellung Ihrer Rechnungslegung von HGB auf IFRS. Ferner können Sie Ihre IFRS-Rechnungslegung auf uns auslagern, insoweit übernehmen wir Ihr Reporting nach IFRS auf Basis Ihrer konzerninternen Vorgaben. Ferner dienen wir vielen Mandanten in der Funktion einer ausgelagerten Fachabteilung zur Vorbereitung und Evaluation bilanzieller Fragestellungen nach IFRS.